Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG
des Dortmund-Wanderers e.V. (nachfolgend Verein genannt)
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§1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung (§ 9.1 Abs. (1) Satzung) des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Monat.
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2. Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Fällen Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
3. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
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§2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Die festgesetzten Beträge werden zum 01. eines jeden Monats erhoben.
2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
3. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 03. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins per Überweisung.
4. Für abgelehnte oder nicht ausführbare Abbuchungen der Beiträge können ein Säumniszuschlag in Höhe 10 v.H. des rückständigen Beitrages sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit € 5,00 erhoben werden. Des Weiteren gehen die Rückbuchungskosten zu Lasten des Säumigers. Das Recht, auf rückständige Beiträge die gesetzlichen Verzugszinsen zu erheben, bleibt hiervon unberührt.
5. Für verspätet entrichtete Beiträge können ein Säumniszuschlag in Höhe 10 v.H. des rückständigen Beitrages sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit € 5,00 erhoben werden. Das Recht, auf rückständige Bei- träge die gesetzlichen Verzugszinsen zu erheben, bleibt hiervon unberührt.
§3 Beiträge
Ordentliche Mitglieder (ab dem 17. Lebensjahr) 20,00€
Jugendliche (ab dem 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) 13,00€
Kinder (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) 13,00€
Ermäßigte Mitglieder (Empfänger von Sozialleistungen) 10,00€
Fördermitglieder 5,00€
Ehrenmitglieder frei
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1.Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederver- sammlung vorgegebenen Beträge.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
§4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig: Sparkasse Dortmund, DE78 4405 0199 0101 0171 41, BIC: DORTDE33XXX .
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.